Unsere Hausordnung
Öffnungs- und Schließzeiten
Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 6.00 – 16.30 Uhr geöffnet.
Schließzeiten werden jährlich neu von dem Kita-Ausschuss beschlossen. Diese betreffen hauptsächlich die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie Brückentage und Fortbildungstage des Kitateams.
Betreuungszeiten und Aufsichtspflicht
Die vertraglich geregelte Betreuungszeit darf nicht überschritten werden. Die Zeiten der Eingewöhnung werden bei Neuaufnahme vertraglich geregelt.
Urlaubs- und Krankentage können nicht mit den Betreuungszeiten verrechnet werden. Änderungen der Betreuungszeit sind zu jeder Zeit möglich, entsprechende Anträge sind bei der Leitung oder bei der Stadtverwaltung erhältlich und einzureichen. Änderungen der Anschrift, der Telefonnummern, sowie Familienangelegenheiten (Sorgerecht, Heirat, u.ä.) muss der Leitung oder dem Träger unverzüglich mitgeteilt werden, damit Sie zu jeder Zeit erreichbar sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Pflicht sind, uns alle familiären und wirtschaftlichen Veränderungen mitzuteilen. Bei Nichtnachweis für einen Mehrbedarf an Betreuungsstunden, stehen Ihrem Kind i.d.R. 6h/Tag zu.
Es wird empfohlen, dass die Kinder während eines Kitajahres einen Jahresurlaub von mind. 14 zusammenhängenden Tagen verbringen. Jedes Kind hat, für sein Wohl, Anspruch auf Urlaub! Die Kita ist für ihr Kind, wie für Sie die Arbeit (Kinderrechtskonvention §31).
Krankheit ist kein Urlaub!
Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen erst beginnt, wenn das Kind persönlich überreicht wurde. Beim Abholen wird sich stets bei einer Erzieherin abgemeldet!
Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragten Begleitpersonen das Kind zu einer Veranstaltung in unserer Einrichtung begleiten oder dort mit ihm anwesend sind.
Sollten Sie ihr Kind aus unvorhersehbaren Gründen nicht innerhalb der Öffnungszeiten abholen, bitten wir Sie, das pädagogische Personal umgehend telefonisch darüber zu informieren.
Beim Bringen und Holen des Kindes sind die Kita und das Außengelände in einem angemessenen Zeitraum zu verlassen. Das Kitagelände ist kein öffentlicher Spielplatz!
Bitte versuchen Sie die Gespräche mit den Erzieherinnen in den Bringe- und Abhol-situationen auf die wichtigsten Informationen zu beschränken. In dieser Zeit brauchen die Kinder besonders die Aufmerksamkeit des päd. Teams.
Vereinbaren Sie für längere Gespräche gern einen Termin.
Sauberkeit und Ordnung
Wir möchten Sie bitten, auf die Kinder außerhalb der Gruppenräume zu warten. Das Betreten der Gruppenräume ist nur in Ausnahmefällen gestattet, ausgenommen sind Elternteile, deren Kinder in der Eingewöhnungsphase sind. Die Straßenschuhe sind aus hygienischen Gründen bitte auszuziehen. In der Garderobe ist darauf zu achten, dass die Bekleidung des Kindes im dafür vorgesehenen Bereich untergebracht ist, dies gilt auch für die Wechselschuhe beim Abholen.
Bitte achten sie auf Kennzeichnung der Kleidungsstücke!
Krankheit und Fehlzeiten
Falls ihr Kind zu Hause erkrankt oder nicht in der Kita erscheint, teilen Sie uns dies umgehend bis 7.30 Uhr mit. Wenn ihr Kind die Einrichtung nicht besucht oder später kommt, informieren Sie uns bitte einen Tag vorher oder bis spätestens 8.00 Uhr des betreffenden Tages!
Bei der Übergabe der Kinder an die Erzieherin sind eventuelle Auffälligkeiten und Besonderheiten mitzuteilen. Bei auftretenden Veränderungen des Allgemeinzustandes und Verhalten des Kindes entscheidet das pädagogische Team, ob das Kind weiterhin in der Einrichtung verbleiben kann oder ob die Eltern informiert werden. In diesem Fall soll ihr Kind schnellstmöglich abgeholt werden. Sorgen Sie dafür, dass Sie stets die aktuelle Telefonnummer in der Kita hinterlegt haben und immer erreichbar sind oder umgehend zurückrufen!
Bei folgenden Symptomen müssen die Kinder zum Schutz aller Anwesenden aus der Einrichtung abgeholt werden:
Fieber ab 38,5 °C ( ab 38°C werden die Eltern bereits informiert)
Erbrechen
Bei offensichtlichen Unwohlsein
Durchfall (2 ungeformte Stuhlgänge)
Abnormes, auffälliges Verhalten
Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten (z.B. Bindehautentzündung, Hand-Mund-Fuß)
Bei Durchfall, Erbrechen und Fieber können die Kinder nach 48 Stunden Symptomfreiheit (ohne Einwirkung von Medikamenten wie z.B. Fiebersaft) wieder in die Einrichtung gebracht werden. Anhaltende und unklare Beschwerden müssen dem Arzt vorgestellt werden.
Bei allen auftretenden Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, müssen die Kinder einem Arzt vorgestellt werden und die Wiederaufnahme erfolgt nur mit einem ärztlichen Attest. Alle ansteckenden Krankheiten sind in der Einrichtung meldepflichtig!
Mit dem Betreuungsvertrag wird ihnen das Infektionsschutzgesetz §34 ausgehändigt und mit Ihrer Unterschrift bestätigt.
In unserer Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht, es sei denn, es sind für das Kind lebensnotwendige Medikamente (Notfallpräparate) oder Medikamente für chronisch Kranke, mit ärztlicher Verordnung.
Unfall
Ihre Kinder sind, während sie in die Einrichtung besuchen, über die Unfallkasse Berlin- Brandenburg unfallversichert.
Schmuck (Ketten, Ohrringe, Armbänder etc.) sind für den Besuch der Kita unpassend und können für die Kinder zur Gefahr werden. Im U3-Bereich ist das Tragen von Schmuck verboten oder muss von den Eltern täglich abgeklebt werden! Die Versicherung übernimmt gänzlich für entstandene Schäden, durch Tragen von Schmuck, keine Haftung.
Hosenträger und Kordeln an Jacken und Hosen können zu Strangulierungen führen oder zum Katapult werden und so gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen und sind deshalb in der Kita nicht erlaubt!
Sonnenschutz, angemessene Kleidung und Wechselwäsche
Die Eltern sind für die sonnigen Tage in der Pflicht, ihre Kinder vor Übergabe an den Erzieher mit ausreichend Sonnenschutz einzucremen, eine Sonnencreme ins Fach (mit Namen versehen) ihrer Kinder zu stellen und die Kinder mit passender Kleidung auszustatten (luftige Kleidung, Sonnenhut….)
Hausschuhe müssen passen, eine rutschfeste Sohle haben und geschlossen sein, zumindest einen Fersenriemen haben. Pantoffeln und Clogs sind nicht erwünscht! Alle Kinder brauchen jederzeit in der Kita praktische und witterungsgerechte Kleidung, Matschesachen und Schuhwerk mit Namen versehen und ausreichend Wechselwäsche, da alle Gruppen auch bei Regen oder Schnee ins Freie gehen. Kinder dürfen sich bei uns schmutzig machen, deshalb sind Gummistiefel und Regensachen erwünscht! Die Wechselsachen sind regelmäßig zu kontrollieren und im Bedarfsfall auszutauschen.
Sicherheit/Türschließung
Türen und Tore sind auf dem gesamten Kitagelände geschlossen zu halten, bitte achten Sie darauf, dass sie stets den Riegel am Eingangstor verschließen! Es geht um Ihre Kinder! Auf dem Kitagelände herrscht Rauchverbot!
Die Zwischentüren zum Flur sollen geschlossen bleiben, es geht um die Sicherheit Ihrer Kinder.
Bitte Kinderwagen und Buggys nicht im Flur stellen, es muss immer gewährleistet sein, dass im Notfall der Weg nicht versperrt ist. Dafür gibt es eine separate Unterstellmöglichkeit. Es ist nicht gestattet, den Türalarmknopf zu drücken, wenn kein Notfall vorliegt!
Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht am Türalarmknopf spielen. Das Gleiche gilt für die Feuerlöscher in unserer Einrichtung!
Bei Feueralarm ist das Betreten der Kita untersagt. In Notfällen sind die Sammelstellen aufzusuchen. (Bitte informieren Sie sich an aushängenden Notfallplänen!)
Vorbildfunktion und Aufmerksamkeit
Seien Sie Vorbild für alle Kinder. Machen Sie sich mit unseren Regeln vertraut und achten auch Sie auf deren Einhaltung. Das betrifft den freundlichen Umgangston untereinander, den pfleglichen Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie umsichtiges Verhalten zur Sicherheit aller. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Ihre Kinder die Fußmatte im Eingangsbereich nutzen und den Schmutz nicht durch das Haus tragen. Erlauben Sie Ihren und anderen Kindern nicht, die Eingangstüre alleine zu nutzen und achten Sie darauf, dass kein Kind mit Ihnen oder ohne seine Aufsichtsperson das Haus verlässt. Zu den Kinderegeln gehört auch, dass aufgeräumt wird, bevor man nach Hause geht, niemand durchs Haus tobt oder private Sachen aus anderen Garderoben benutzt wird.
Das Rennen im Flur ist verboten!
Beschwerdemanagement
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, mit Ihnen als Eltern, bemüht sich das pädagogische Team um das Wohl Ihrer Kinder. Vieles wird zur gegenseitigen Zufriedenheit gelingen, manches vielleicht nicht. In unserer Einrichtung gibt es daher die Möglichkeit, kritische Aspekte, Ideen, Eindrücke, Fragen und Anmerkungen mitzuteilen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: das Gespräch mit der Leitung, mit dem pädagogischen Personal, dem Träger oder in Schriftform.
Wichtig ist: nur wenn wir miteinander kommunizieren und nicht über Dritte, kann gemeinsam etwas verändert werden.
Schutzauftrag
Zum Schutz der Kinder hat der Gesetzgeber §8a SGB VII (zur Kindeswohlgefährdung) geschaffen. Als Konsequenz aus diesem Gesetz werden die Erzieher/innen, die Leitung oder auch der Träger nachdrücklich das Gespräch mit der/den Personensorgeberechtigten suchen und ggf. auf die Inanspruchnahme weiterführender Hilfe hinwirken, falls dies nötig erscheint. Dies wird stets mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit erfolgen und ist im primär als Eingriff in die Privatsphäre, sondern als Hilfe für das Kind zu verstehen.
Haftung
Für privat mitgebrachte (Spiel)Sachen, Fahrzeuge und Kinderwagen wird keine Haftung übernommen.
Frühstück/Vesper
Frühstück nehmen wir in der Zeit von 8.00-8.30Uhr ein und möchten dabei nicht gestört werden. Alle Kinder, die nach dem Frühstück kommen, können uns ab 8.30Uhr besuchen. Das Vesper wird von uns in der Zeit von 14.00-14.30Uhr (drinnen oder draußen) eingenommen, auch in dieser Zeit ist das Abholen störend! Bitte achten Sie darauf!
Unsere Mittagsversorgung wird durch den Essensanbieter Alt Nauendorf abgesichert.
Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit der festgelegten Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Schulanfänger sollten dabei die Ferien und den Schulanfang mit einbeziehen.
Geben Sie diese Informationen bitte an alle abholberechtigten Personen weiter.
Kita Lindenhäuschen, Stand: März 2026